Zusammenarbeit Schule-Elternhaus


Jedes Kind soll in der Siedlungs-Grundschule optimal gefördert werden und sich wohl fühlen. Um dieses zu erreichen, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule nötig. Basis der Zusammenarbeit ist, dass man sich auf einander verlassen kann. Bei Sorgen, Fragen oder Kritik ist immer das offene Gespräch nötig. Gibt es Ängste oder Vorbehalte, so spüren dies die Kinder immer. Sie geraten in einen Loyalitätskonflikt und nehmen schnell eine Abwehrhaltung ein. Ihr Wohlbefinden und ihr Sicherheitsgefühl werden beeinträchtigt und damit auch ihr Lernen. Jegliche Vorbehalte sind in gemeinsamen Gesprächen zu überwinden, Kritik ist offen und freundlich zu äußern. Nötig ist heute eine echte Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus.

Sowohl die Lehrerinnen und Lehrer als auch die Eltern haben Sorge- und Erziehungspflichten, die sie erfüllen, damit sich das Kind an der Schule wohl fühlt und seinen eigenen Möglichkeiten entsprechend erfolgreich sein kann.

Aufgaben der Schule

1) Die Lehrerinnen bereiten sich auf ihren Unterricht sorgfältig vor. Sie beachten dabei die Richtlinien und Lehrpläne des Landes Sachsen-Anhalt.


2) Sie sorgen für eine anregende Lernumgebung, die jedem Kind stetig ein individuelles Lernen auch über den allgemeinen Rahmen hinaus ermöglicht.


3) Die Lehrerinnen haben ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Kinder. Sie reagieren angemessen auf die vorgetragenen Probleme der Kinder.


4) Die Lehrerinnen beachten und dokumentieren die Lernentwicklung, das Arbeits- und Sozialverhalten jedes Kindes.


5) Sie ermutigen die Kinder, indem sie deren positive Arbeitsergebnisse und Lernfortschritte loben und Fehler als Chancen auf Lernzuwachs vermitteln.


6) Die Kinder werden in der Schule zur produktiven Zusammenarbeit in der Klasse, in der Kleingruppe und mit Partnern angeregt.


7) Stören einzelne Kinder andere Kinder beim Lernen und Arbeiten, finden die Lehrerinnen angemessene Erziehungsmaßnahmen.


8) Die Lehrerinnen informieren die Eltern während der Elternsprechtage über die Lernentwicklung des Kindes.


9) Die Lehrerinnen informieren die Eltern, wenn Sie in der Schule ein besonders auffälliges Verhalten beobachten, das Lernschwierig-keiten oder ein langfristiges Unwohlsein des Kindes ausdrücken könnte.


10) Erkennen die Lehrerinnen besondere Begabungen oder Talente eines Kindes, werden Möglichkeiten der Förderung gemeinsam mit den Eltern besprochen.

Aufgaben der Eltern

1) Ein Kind bekommt jeden Tag ein Pausenfrühstück und ein Getränk mit in die Schule.


2) Das Kind wird rechtzeitig genug zur Schule geschickt, so dass es stets pünktlich ankommen kann.


3) Bei Krankheit des Kindes wird es sofort, vor Unterrichtsbeginn, in der Schule krank gemeldet. Dauert die Erkrankung länger als 2 Tage, wird dies der Schule erneut mitgeteilt. Die Eltern informieren sich über den versäumten Unterrichtsstoff und holen diesen mit ihrem Kind nach. Eine schriftliche Entschuldigung bringt das Kind mit zur Schule, wenn es wieder gesund ist.


4) Beurlaubung bis zu 1 Tag sind bei der Klassenlehrerin rechtzeitig (eine Woche vorher) zu beantragen. Längere Beurlaubungen, z.B. für Kuren, sind bei der Schulleitung (2 Wochen vorher) zu beantragen. Angrenzend an Ferien sind Beurlaubungen in der Regel nicht möglich.


5) Die Eltern sorgen dafür, dass die Schulsachen stets auf Vollständigkeit überprüft werden und ggf. ergänzt werden.


6) Täglich schauen die Eltern in das Hausaufgabenheft, ob es neue Informationen von der Schule gibt.


7) Die Eltern nehmen an den Klassenelternversammlungen und den Elternsprechtagen teil. Sie halten sich an die dort getroffenen Beschlüsse und Absprachen. Eltern unterstützen die Vorhaben der Klasse , z. B. bei Projekten, Wanderungen o.ä.


8) Die Eltern machen Ihrem Kind immer wieder Mut: „Das kannst du schon alleine.“




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