Krankheit & Beurlaubungen

Bei Krankheit des Kindes wird es sofort, vor Unterrichtsbeginn, in der Schule krank gemeldet. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Dauert die Erkrankung länger als 2 Tage, wird dies der Schule erneut mitgeteilt. Die Eltern informieren sich über den versäumten Unterrichtsstoff und holen diesen mit ihrem Kind nach. Eine schriftliche Entschuldigung bringt das Kind mit zu Schule, wenn es wieder gesund ist.


Beurlaubung bis zu 1 Tag sind bei der Klassenlehrerin rechtzeitig (mind. eine Woche vorher) zu beantragen. Längere Beurlaubungen, z. B. für Kuren, sind bei der Schulleitung (mind. 2 Wochen vorher) zu beantragen. Nutzen Sie dafür den Antrag auf Freistellung. Angrenzend an die Ferien sind Beurlaubungen in der Regel nicht möglich.




Datenschutzerklärung